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ASoK 11, November 2018, Seite 435

Steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers

; , Ra 2017/13/0068.

Nach § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG können die Kosten eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Darüber hinaus fordert die Rechtsprechung für die Absetzbarkeit im Hinblick auf die betriebliche bzw berufliche Veranlassung, dass ein solches häusliches Arbeitszimmer notwendig ist, wobei diesbezüglich einerseits die Art der Tätigkeit und die Auslastung des dafür verwendeten Raumes und andererseits die Frage, ob dem Steuerpflichtigen nicht schon an seiner Dienststelle ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, zu prüfen sind.

In den angeführten Erkenntnissen hat der VwGH über zwei wesentliche Aspekte zur steuerlichen Geltendmachung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers abgesprochen:

  • Auch wenn eine Angestellte einer Steuerberatungsgesellschaft anlässlich der Geburt eines zweiten Kindes zur Gewährleistung der Kinderbetreuung ihre Heimarbeitsvereinbarung mit dem Arbeitgeber erweitert und ihre Tätigkeit überwiegend im Rahmen eines häuslichen Arbeitszimmers ausübt, fehlt es an der beruflichen Veranlassung, wenn der Ange...

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