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SWK 5, 10. Februar 2024, Seite 271

Neuerungen, die 2023 in Kraft getreten sind

1. Abgabenänderungsgesetz 2022 (BGBl I 2022/108)

Ein Großteil der Änderungen durch das AbgÄG 2022 ist bereits im Jahr 2022 in Kraft getreten. Dazu zählen insbesondere die Einführung einer neuen echten Steuerbefreiung für grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Eisenbahnen sowie die Einführung einer neuen Steuerbefreiung für bestimmte Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren von Gegenständen und Dienstleistungen zum Gebrauch, Verbrauch oder zur Versorgung von Streitkräften eines Mitgliedstaates, welche beide rückwirkend mit wirksam geworden sind. Zudem wurde die Steuerbefreiung für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken bis Ende Juni 2023 verlängert, und in § 205c BAO wurden erstmals Umsatzsteuerzinsen eingeführt. Für die Vermietung von Grundstücken an Unternehmer wurde mit Wirkung ab eine Ausnahme vom Übergang der Steuerschuld vorgesehen. Solche Umsätze sind daher auch ohne Sitz oder Niederlassung des Vermieters im Inland wieder in Österreich zu versteuern und im Veranlagungsverfahren zu erklären (Rz 2601b UStR). Gleichzeitig wurde die Vermietung von Grundstücken nach § 27 Abs 4 UStG von der Abfuhrverpflichtung und Haftung ausgenommen.

S. 272 Literatur: Mayr, Umsatzsteuer-Update...

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