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SWK 5, 10. Februar 2024, Seite 271

Überblick der Steuersenkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Von den vorübergehenden Steuerermäßigungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gelangen im Jahr 2023 nur noch folgende zur Anwendung:


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Betroffene Umsätze
Steuersatz
Zeitraum
Gesetz
Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken
0 %
bis
2. COVID-19-StMG (BGBl I 2021/52)
Verlängerung bis
Änderung des UStG (BGBl I 2021/112)
Verlängerung bis
Änderung des UStG (BGBl I 2021/227)
Verlängerung bis
AbgÄG 2022 (BGBl I 2022/108)
Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffen sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen
steuerfrei* (mit Vorsteuerabzug)
bis
COVID-19-StMG (BGBl I 2021/3)
Verlängerung bis
Änderung des UStG (BGBl I 2022/194)

* Echte Steuerbefreiung; der Vorsteuerabzug wird dadurch nicht beeinträchtigt. Der Unternehmer kann auf diese Steuerbefreiung auch verzichten.

Die Steuersatzsenkungen auf 5 % in der Gastronomie sowie in der Beherbergungs-, Kultur- und Publikationsbranche sind bereits mit Ende 2021 ausgelaufen.

Literatur: SWK-Redaktion, Die Umsatzsteuererklärung für 2021, SWK 4/5/2022, 263 ff.

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