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SWK 4, 5. Februar 2024, Seite 256

Erläuterungen zur Beilage E 1c

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Seite 1 der Beilage E 1c

LuF1

Beitragsgrundlagenoption bei SVA der Selbständigen

Gemäß § 23 Abs 1a Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) kann bei der SVS beantragt werden, die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft anstelle des vom Einheitswert abgeleiteten Versicherungswertes zu bemessen („große Beitragsgrundlagenoption“). Die steuerlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dürfen dann nur durch Bilanzierung, vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder durch Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14) ermittelt werden.

LuF2

Antrag auf Teilpauschalierung

Wurde die „große Beitragsgrundlagenoption“ in der Sozialversicherung nicht ausgeübt und liegen die Voraussetzungen für die Vollpauschalierung vor, kann nach § 2 Abs 3 LuF-PauschVO 2015 der Gewinn auf Antrag dennoch durch Teilpauschalierung ermittelt werden. Die Teilpauschalierung ist dann für das Antragsjahr und die folgenden vier Kalenderjahre verpflichtend, sodass für diese Jahre kein weiterer Antrag auf Teilpauschalierung gestellt werden darf. Nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Jahr der erstmaligen Antragstellung kann der Gewinn wieder durch Vollpauschalierung ermittelt werden, oder die Teilpauschalierung kann fortgesetzt werden, wenn d...

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