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SWK 4, 5. Februar 2024, Seite 171

Erläuterungen zum Formular E 1

Zum Musterformular

Seite 1 der Einkommensteuererklärung

E1

Angaben zur Person

Außer dem Familiennamen und dem Vornamen ist auch die Sozialversicherungsnummer einzutragen. Durch die Versicherungsnummer ist die Person des Steuerpflichtigen eindeutig definiert. Es gibt wenige österreichische Steuerpflichtige, die keine Versicherungsnummer haben. Solche Steuerpflichtigen haben hier anstelle der Versicherungsnummer ihr Geburtsdatum anzugeben.

Die Angaben über Familienstand und Datum der Änderung des Familienstands können für die Zuerkennung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags sowie für den Selbstbehalt bei außergewöhnlicher Belastung von Bedeutung sein. Als Adresse ist die Wohnadresse (nicht die Betriebsadresse) anzugeben. Haben Sie mehrere Wohnungen, ist die Wohnung anzugeben, in der Sie sich überwiegend aufhalten.

Zum Musterformular

Seite 2 der Einkommensteuererklärung

E2

Angaben zum (Ehe-)Partner

Außer dem Familiennamen und dem Vornamen ist auch die Sozialversicherungsnummer einzutragen. Durch die Versicherungsnummer können auch Angaben über das Einkommen des (Ehe-)Partners überprüft werden. Die Angaben über den Ehepartner oder über den Partner bei einer Partnerschaft mit Kind und die Einkünfte des Partners sind n...

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