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SWK 4, 5. Februar 2024, Seite 128

Überblick zur Veranlagung 2023

Im Folgenden werden wesentliche Grundlagen überblicksartig dargestellt. Sie beziehen sich auf die Rechtslage, die für die Einkommensteuerveranlagung 2023 maßgebend ist.

1. Persönliche Steuerpflicht

Persönlich einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen (§ 1 Abs 1 EStG). Juristische Personen (zB Kapitalgesellschaften, Vereine) unterliegen der Körperschaftsteuer (für die Veranlagung zur Körperschaftsteuer sind die Formulare K 1, K 2 und K 3 vorgesehen).

Personengesellschaften sind keine selbständigen Einkommen-/Körperschaftsteuersubjekte, sondern deren Gesellschafter unterliegen mit ihren Gewinnanteilen der ESt oder KSt. Der Gewinn von Personengesellschaften wird jedoch in einem gesonderten Verfahren festgestellt (§ 188 BAO, dazu ist das Formular E 6 mit den dazugehörigen Beilagen vorgesehen).

Natürliche Personen sind entweder unbeschränkt steuerpflichtig oder beschränkt steuerpflichtig.

1.1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht besteht bei Vorhandensein eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Sie beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod (oder durch vorherigen Wegzug aus Österreich). Die unbeschränkte Steuerpflicht umfasst grundsätzlich das gesamte weltweit ...

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