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Erlässe, Informationen
Die Bausparprämie für das Jahr 2023 beträgt 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge (Info des 2022-0.750.672).
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2023 1 % (Info des 2022-0.750.374).
Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich angepasst und betragen für das Jahr 2023:
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Altersgruppe | Regelbedarf |
0–5 Jahre | 320 Euro |
6–9 Jahre | 410 Euro |
10–14 Jahre | 500 Euro |
15–19 Jahre | 630 Euro |
20 Jahre oder älter | 720 Euro |
(Info des 2022-0.918.544, BMF-AV 2022/160)
Diese Übersicht listet alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe bestehen (Info des 2022-0.855.354).
Die Information enthält Beispiele zur Beurteilung des Unterhaltsabsetzbetrags iZm Unterhaltsnachzahlungen und dient der näheren Erklärung der Rz 799 ff LStR (Info des 2022-0.917.184).