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ASoK 11, November 2018, Seite 432

Geplante Neuregelungen zur Mehrfachversicherung

Regierungsvorlage betreffend ein Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG (RV 329 BlgNR 26. GP).

Die Regierungsvorlage zum SV-OG, die primär die viel diskutierte Reduktion der Versicherungsträger (insbesondere durch Zusammenführung der Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) und die Umgestaltung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zu einem Dachverband regelt, enthält auch eine Novellierung der Bestimmungen über die Mehrfachversicherung. Das Regierungsprogramm 2017 bis 2022 weist ja die „generelle Abschaffung der Mehrfachversicherungen“ als ambitionierte Zielsetzung aus.

S. 433 Die angeführte Neuregelung im SV-OG sieht nun für die Fälle der Mehrfachversicherung im Rahmen der (bundes)gesetzlichen Pflichtversicherung einerseits vor, dass zukünftig sowohl die Beitragserstattung als auch die Differenzbeitragsvorschreibung generell von Amts wegen durchzuführen sind. Die Notwendigkeit der Beantragung einer Beitragserstattung, für die derzeit hinsichtlich der Krankenversicher...

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