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ASoK 11, November 2018, Seite 424

Das zweite Lehrberufspaket 2018

Neue IT-Lehrberufe

Manfred Pichelmayer

Seit gelten die Ausbildungsvorschriften (Berufsbilder) für die neuen IT-Lehrberufe. Die Lehrzeiten werden auf vier Jahre ausgeweitet. Die Digitalisierung der dualen Ausbildung findet in diesem Lehrberufspaket ihre Fortsetzung. Die neuen Lehrberufe „Applikationsentwicklung – Coding“ und „Informationstechnologie“ (mit den Schwerpunkten „Systemtechnik“ und „Betriebstechnik“) sollen den künftigen Anforderungen an die Kompetenzen im IT-Bereich gerecht werden.

1. Lehrberuf „Applikationsentwicklung – Coding“ (BGBl II 2018/223)

Die Ausbildungsordnung für diesen Lehrberuf beschreibt im Berufsprofil jene Tätigkeiten, die ein ausgebildeter Lehrling beherrschen sollte. Dazu zählen etwa das Programmieren bzw Codieren von Applikationen, das Erstellen von technischen Dokumentationen und die Durchführung von Projekten.

Das in vier Jahre gegliederte Berufsbild umfasst folgende Bereiche:

  • Der Lehrbetrieb;

  • kaufmännische Grundlagen;

  • fachliche Grundlagen;

  • Schlüsselqualifikationen;

  • Applikationen;

  • Daten und Datenbanken;

  • Qualitäts- und Projektmanagement

  • Kunden und Kundinnen.

Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und eine praktische Prüfung. Die praktische Prüfung darf bis zu acht Stunden dauern.

Eine Ausbildung in diesem Lehrberuf ist seit

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