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Arbeitsrechtliche Ansprüche ausländischer Arbeitskräfte in Österreich
Entgelt einschließlich Sonderzahlungen, Urlaub und Arbeitszeit
Werden Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Österreich entsandt oder überlassen, so sind diese Dienstnehmer, unabhängig von der Wahl der Rechtsform, weitestgehend inländischen Arbeitskräften gleichgestellt und haben demnach Anspruch auf die Zahlung des österreichischen Mindestlohns sowie der österreichischen Sonderzahlungen. Darüber hinaus besteht Anspruch auf die Gewährung eines Mindesturlaubs entsprechend dem österreichischen UrlG sowie die Einhaltung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regeln zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe.
1. Anwendbares Arbeitsrecht
Werden Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Österreich entsandt ober überlassen, so bestimmt sich die Frage des anzuwendenden Arbeitsrechts nach der Rom I-VO. Der Rom I-VO liegt der Grundsatz zugrunde, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Tätigkeit mit Auslandsbezug das auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis anzuwendende Arbeitsrecht frei wählen können (Art 3 der Rom I-VO). Wird im Falle einer Entsendung oder Überlassung nach Österreich ausländisches Recht vereinbart, so sind dennoch die österreichischen Mindeststandards zu beachten, da diese als Eingriffsnormen das anzuwendende ausländische Recht überlagern (Art 8 Abs 1 ...