Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
15. Aufl. 2022
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§ 9 Rückstellungen
EStR: Rz 3301 bis Rz 3532
Literatur 2021: Deutsch, Abzinsung von Rückstellungen – verfassungskonform, BFGj 21, 5; Huber/Pichler, Drohverlustrückstellung für angemietete Objekte nur bei Filialschließung, taxlex-SRa 21/67; Lang/Rebisant/Rzeszut, Abzinsungsfaktor iHv 6 % für Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen nicht verfassungswidrig, ; Mischkreu/Knesl, Drohverlustrückstellung aus schwebenden Mietverträgen bei Filialen mit negativen Deckungsbeiträgen, BFGj 21, 251; Moser, Pauschale Wertberichtigungen von Forderungen und pauschale Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gem § 201 Abs 2 Z 7 UGB ab 2021 steuerl abzugsfähig, taxlex 21/29; Schilcher/Titz, Pauschale Forderungswertberichtigungen und Rückstellungsbildungen im Lichte des EStR-WE 21, RWZ 21/28.
Die Kommentierung von § 9 EStG erfolgte durch Mag. Marco Laudacher. In der 15. Auflage wurden durch MMag. Gerald Ehgartner Neuerungen aus der Gesetzgebung, Judikatur und Literatur eingearbeitet.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
1. | Gesetzl Regelung | |||
2. | Rückstellungsvoraussetzungen | |||
3. | Sonderfall vorbelastete Einnahmen | |||
4. | Erfüllungsrückstand | |||
5. | Abgrenzung Rückstellung/Verbindlichkeit | |||
6. | Rückstellungsbildung und Auflösun... |