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Tourismusbeiträge Slbg.
• Die Regelung des § 38 Abs. 3 Slbg. Tourismusgesetz (TG) (Tourismusverbandsbeiträge) betrifft nur die Zuordnung des Umsatzes zu Beitragsgruppen innerhalb eines Tourismusverbandes, nicht aber die Aufteilung des (Gesamt-)Umsatzes auf verschiedene Betriebsstätten im Gebiet verschiedener Tourismusverbände, die nach § 31 Abs. 2 Slbg. TG "für jeden Tourismusverband getrennt zu berechnen" ist. Wenn eine derartige Berechnung nicht möglich ist, sieht § 31 Abs. 2 zweiter Satz Slbg. TG die Aufteilung nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne vor. Die Abgabenbehörden sind daher nicht dazu ermächtigt, Schätzungen hinsichtlich der Aufteilung der Umsätze eines Beitragspflichtigen auf mehrere in verschiedenen Tourismusverbänden gelegene Betriebsstätten vorzunehmen. - (§ 38 Abs. 3 Slbg. Tourismusgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0153)