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Abgabenrechtliche Folgen beim Tod eines Dienstnehmers
Ansprüche aus dem laufenden Dienstverhältnis - beendigungskausale Zahlungen - sonstige Rechtsfragen
Der Tod eines Menschen hinterlässt neben privaten auch zahlreiche rechtliche Problemstellungen. Der folgende Beitrag ist der zweite Teil einer Serie und beschäftigt sich mit den abgabenrechtlichen Folgen beim Ableben eines Dienstnehmers. Der erste Teil erschien in der Dezemberausgabe 2010 der ASoKund behandelte die arbeitsrechtlichen Konsequenzen beim Tod eines Dienstnehmers.
1. Ende des Dienstverhältnisses
Festgehalten kann eingangs werden, dass durch den Tod des Dienstnehmers das Dienstverhältnis automatisch endet. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 1153 ABGB, wonach der Dienstnehmer die im Rahmen des Dienstvertrages geschuldete Tätigkeit höchstpersönlich zu erbringen hat. Auch im Hinblick auf die Sozialversicherung normiert § 11 Abs. 1 ASVG, dass mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses die Pflichtversicherung endet. Der verstorbene Dienstnehmer ist daher mit dem Todestag abzumelden.
Neben den bereits erläuterten arbeitsrechtlichen Folgen ergeben sich mit dem Tod des Dienstnehmers auch zahlreiche abgabenrechtlichen Fragestellungen, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.
2. Ansprüche aus dem laufenden Dienstverhältnis
2.1. Laufender Bezug
Wie oben bereits erwähnt, hat der Dienstnehmer seine arbeitsvertragl...