Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 2011, Seite 6

Das neue Flugabgabegesetz

Die neue Besteuerung des Personenluftverkehrs im Überblick

Martin Vock und Edeltraud Lachmayer

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 wird in Österreich eine neue Abgabe eingeführt. Der Abgabe unterliegt der von Österreich ausgehende Personenluftverkehr. Die Einführung dieser Abgabe ist umweltpolitisch motiviert: Sie soll die Bewusstseinsbildung bei der Wahl des Verkehrsmittels beeinflussen und einen Beitrag zur Sichtbarmachung der ökologischen Kosten des Flugverkehrs leisten.

1. Tatbestand

Der Flugabgabe unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem österreichischen Flughafen mit einem mineralölbetriebenen Luftfahrzeug (§ 1 FlugAbgG). Damit knüpft die Flugabgabe nicht an ein Rechtsgeschäft (z. B. den Abschluss eines Beförderungsvertrags) an, sondern an einen tatsächlichen Vorgang. Kommt ein Abflug z. B. wegen eines technischen Gebrechens des Luftfahrzeugs oder wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht zustande, fällt auch keine Abgabe an. Der Abgabe unterliegt nur der Abflug von einem "Flughafen". Der Begriff ist nach dem österreichischen Luftfahrtrecht auszulegen. Er umfasst folgende Flughäfen:

• Flughafen Graz,

• Flughafen Innsbruck,

• Flughafen Klagenfurt,

• Flughafen Linz,

• Flughafen Salzburg,

• Flughafen Wien.

Auch der Begriff "Luftfahrzeug" ist nach dem österreichischen Luftfahrtr...

Daten werden geladen...