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SWK 1, 1. Jänner 2011, Seite 1

Das neue Stabilitätsabgabegesetz

Die wesentlichen Eckpunkte im Überblick

Edeltraud Lachmayer

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, das am vom Nationalrat beschlossen wurde, wird eine neue Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt. Das Stabilitätsabgabegesetz tritt mit in Kraft. Im Folgenden soll ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte dieser neuen Abgabe gegeben werden.

1. Steuergegenstand und Abgabeschuldner

Gegenstand der Stabilitätsabgabe ist der Betrieb eines Kreditinstituts, wobei als Kreditinstitut jene Einrichtungen gelten, die über eine Konzession nach dem Bankwesengesetz verfügen (§ 1 StabAbgG). Zusätzlich unterliegen auch die Zweigstellen von Kreditinstituten aus der EU/demEWR, die nach dem Bankwesengesetz berechtigt sind, in Österreich ohne österreichische Bankenkonzession ihre Dienstleistungen zu erbringen, der Stabilitätsabgabe. Als Kreditinstitut gilt dabei nach dem Gesetzeswortlaut die Zweigstelle der ausländischen Bank und nicht die ausländische Bank selbst. Mitarbeitervorsorgekassen nach dem BMSVG verfügen ebenfalls über eine Konzession nach dem BWG, sind aber explizit von der Stabilitätsabgabe ausgenommen.

In die Stabilitätsabgabe werden nicht alle Teilnehmer des Finanzmarktes (wie z. B. Versicherungen) einbezogen, sondern nur der Bankensektor. Die ErlRV begründen dies einerseits damit, dass der Bankensektor einen erh...

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