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Rechtmäßige Rückforderung von Familienbeihilfe
Von dem den Status eines subsidiär Schutzberechtigten innehabenden Berufungswerber wurden bescheidmäßig Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für einen Zeitraum, in dem der Berufungswerber Arbeitslosengeld bezogen hat, rückgefordert.
In der Berufung wurde darauf hingewiesen, dass es als gleichheitswidrig zu erachten sei, dass einem Fremden mit Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, für Zeiten der Arbeitslosigkeit der Anspruch auf Familienbeihilfe erhalten bleibt, während der subsidiär Schutzberechtigte in nämlichem Zeitraum dieses Anspruchs verlustig gehe.
Zur Vermeidung dieser Rechtsfolge sei es unumgänglich, dass für die Anspruchsvoraussetzung der unselbständigen Erwerbstätigkeit auch Zeiten des Bezugs einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung miteinbezogen werden.
Ausgehend von den in § 3 Abs. 4 FLAG 1967 für den Anspruch auf Familienbeihilfe kumulativ zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzungen des Nichtbeziehens von Leistungen aus der Grundversorgung sowie der Entfaltung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit, gelangte die Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Überzeugung, dass ob der in diesem Zeitraum evidentermaßen vorhandenen Arbeitslosigkeit des Berufungswer...