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Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011
Neuerungen und praktische Auswirkungen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2011 bringt mit der zwangsweisen Umstellung aller nicht börsenotierten Aktiengesellschaften auf Namensaktien eine einschneidende Neuerung im Aktienrecht. Weiters werden in Umsetzung europäischer Vorgaben einige Erleichterungen im Umgründungsrecht eingeführt und die Eintragung der Internetadresse im Firmenbuch vorgesehen.
1. Zielsetzung
Mit dem GesRÄG 2011 werden zwei zuvor getrennt begutachtete Novellierungsvorhaben vereint. Neben dem Umgründungs-Vereinfachungsgesetz (UmVerG), das der Umsetzung der RL 2009/109/EG dient, wird auch das Namensaktien-Umstellungsgesetz (NamUG) verwirklicht. Letzteres soll in Reaktion auf die von der Financial Action Task Force (FATF), einem zwischenstaatlichen Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, geäußerte Kritik zu einer Verbesserung der Transparenz bei AGs beitragen.
2. Umstellung auf Namensaktien
2.1. Nicht börsenotierte AGs
Bisher hatten alle AGs grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen der Ausgabe von Inhaber- oder Namensaktien frei zu wählen, wobei auch beide Aktienarten nebeneinander bestehen konnten. § 9 AktG n. F. verpflichtet nun alle AGs, die nicht börsenotiert sind, auf Namensa...