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SWK 25, 1. September 2011, Seite 872

Anforderungen an die Rechnung bei der Steuerschuld kraft Rechnungslegung

Formalvoraussetzungen müssen - ebenso wie beim Vorsteuerabzug - erfüllt sein!

Gerhard Gaedke

Mayr vertritt unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom , V R 39/09, die Auffassung, dass für die Steuerschuld kraft Rechnungslegung das Ausstellen einer Rechnung, die alle Merkmale des § 11 Abs. 1 UStG 1994 enthält, nicht erforderlich ist.Dem ist aus mehreren Gründen zu widersprechen.

1. Steuerschuld auch ohne formal richtige Rechnung?

Richtig ist der Hinweis, dass die an die Rechnungsbegriffe des § 15 Abs. 1 dUStG und des § 14c dUStG zu stellenden Anforderungen nicht identisch sind. Mayr weist darauf hin, dass eine Gefährdung des Steueraufkommens in diesem Zusammenhang nicht nur dann eintritt, wenn eine alle Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 UStG 1994 erfüllende Rechnung vorliegt. Bei der Umsatzsteuerfestsetzung handle es sich um ein Massenverfahren, bei dem die Verwaltung nicht in der Lage sei, die Voraussetzungen aller geltend gemachten Vorsteuerbeträge vollumfänglich auch hinsichtlich aller einzelnen Merkmale zu prüfen. Ein Verleiten zum Vorsteuerabzug werde bereits dann anzunehmen sein, wenn das ausgestellte Dokument die elementaren Anforderungen einer Rechnung enthält.

Laut Mayr soll - obwohl der VwGH (, 2005/15/0150) ausdrücklich die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994 verlangt - ein Dokument mit unpräziser Leistungsbeschreibung zu ein...

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