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Neue Zweifelsfragen bei spekulationsverfangenem (Kapital-)Vermögen
Übergangsregelung zur Ausdehnung der gesetzlichen Spekulationsfrist für bestimmte Kapitalanlagen
Das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2011sieht aufgrund der zeitlichen Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Kapitalvermögensbesteuerungnach dem VfGH-Erkenntnis zur Kursgewinnbesteuerungzur Schließung einer Besteuerungslücke übergangsbedingt eine teilweise Verlängerung der bisher einjährigen einkommensteuerlichen Spekulationsfrist für bestimmte Kapitalanlagen im Privatvermögen vor. Während das Gesetz dabei für Aktien und Fondsanteile eine befristete Verlängerung der bisherigen Spekulationsfrist auf längstens 15 Monate vorsieht, soll sonstiges Kapitalvermögen, wenn es innerhalb eines bestimmten Zeitfensters erworben wird, auf ewig spekulationsverfangen bleiben. Die neu gefassten Übergangsbestimmungen des AbgÄG 2011 führen im Einzelnen allerdings zu erneutem Interpretationsbedarf.
1. Aktuelle Zweifelsfragen in Bezug auf den anwendbaren Einkommensteuertarif für Veräußerungsvorgänge
1.1. Aktien und Fondsanteile
§ 124b Z 184 erster Teilstrich zweiter Halbsatz EStG 1988 i. d. F. AbgÄG 2011 sieht für Anteile an Körperschaften (Aktien) und Anteilscheine an Kapitalanlagefonds (Investmentfonds- und Immobilieninvestmentfondsanteile), die von natürlichen Personen im außerbetrieblichen Bereich ab dem an...