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SWK 25, 1. September 2011, Seite 865

Luxushandy als Betriebsausgabe?

(B. R.) Die Frage, ob ein Handy der absoluten Luxusklasse, insbesondere unter dem Aspekt der Angemessenheit, für einen Zahnarzt eine Betriebsausgabe darstellen kann, wurde für das deutsche Einkommensteuerrecht verneint.

Ein Zahnarzt machte AfA für ein um 5.200 Euro gekauftes Handy (Abschreibungszeitraum drei Jahre) als Betriebsausgaben der Zahnarztpraxis geltend. Beim Handy handelt es sich um ein handgefertigtes, hochwertiges Telefon eines Herstellers von Luxusmobiltelefonen, dessen Telefone u. a. durch Verwendung von Edelmetallen wie Gold oder Platin und innovativen Werkstoffen wie Liquidmetallen, Diamanten oder Keramik teurer als jene anderer Hersteller sind.

Das Finanzamt bewertete die Anschaffungskosten als unangemessen und versagte insoweit die Anerkennung als Betriebsausgaben. Außerdem reiche ein "normales" Handy aus, um die Erreichbarkeit des Zahnarztes an zwei bis drei Bereitschaftswochenenden im Jahr zu gewährleisten; allenfalls sei ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 300 Euro als Betriebsausgabe anzusetzen.

Die dagegen eingebrachte Klage begründete der Zahnarzt u. a. damit, dass er ein widerstandsfähiges Handy erworben habe, das er ca. zehn Jahre und damit länger als g...

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