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SWK 25, 1. September 2011, Seite 14

Aufwendungen für pensionierten "Diensthund"

Aufwendungen für pensionierten "Diensthund" (§ 16 EStG)

Aufwendungen eines Diensthundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund sind keine nicht abziehbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung, sondern in vollem Umfang Werbungskosten (BFH , VI R45/09). Die Ausgaben für die Fortsetzung der häuslichen Betreuung und Pflege eines vom Arbeitgeber ausgemusterten Altdiensthundes haben ihre Ursache und Wurzel in der früheren berufsspezifischen Verwendung des Tieres und der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Es handelt sich somit um unvermeidbare nachträgliche Ausgaben, die in engem unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen (; siehe dazu auch den Beitrag von Fröhlich in der Septemberausgabe des UFSjournals).

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