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Außerbetriebliches Vermögen einer GmbH
Außerbetriebliches Vermögen einer GmbH (§ 5 EStG)
Ein Fertigteileinfamilienhaus mit einer Gesamtwohnfläche von 140m2, das der Tochter des Gesellschafters zu einem fremdüblichen Mietzins vermietet wird, fällt nicht in das außerbetriebliche Vermögen einer Kapitalgesellschaft. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die spätere Mieterin im Zuge der Errichtung mit den bauausführenden Unternehmen Kontakte unterhält und übliche Bauherrenentscheidungen (z. B. Fliesen, Bodenbeläge usw.) trifft, ohne dabei besondere eigene Bedürfnisse, die über den gewöhnlichen Standard eines durchschnittlichen Mieters hinausgehen, abzudecken ().