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Änderung der Bewirtschaftung bei Vermietung
Änderung der Bewirtschaftung bei Vermietung (§ 2 EStG)
Ändert der Vermieter vor Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten die Art der Bewirtschaftung eines nach der bisherigen Bewirtschaftungsart objektiv nicht ertragsfähigen Mietobjekts, so ist die im konkreten Fall vorliegende "kleine Vermietung" als Liebhabereitätigkeit zu beurteilen. Die grundlegende Änderung (hier: zusätzliche Wohnungsvermietung im Keller) führt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Bewirtschaftung zu zwei Betätigungszeiträumen. Die abgeschlossene und die geänderte Betätigung sind jeweils für sich unabhängig voneinander auf Liebhaberei zu prüfen (-F/10).