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Liebhaberei bei Teichwirtschaft und Zierfischzucht
Liebhaberei bei Teichwirtschaft und Zierfischzucht (§ 2 EStG)
Die Bewirtschaftung zweier jeweils über 1 ha großer Teiche zur Zucht und Befischung von Speisefischen unterscheidet sich von der Zucht von Zierfischen in kleinen Behältnissen; es liegen getrennte Betätigungen im Sinne der Liebhabereiverordnung vor ().