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SWK 25, 1. September 2011, Seite 13

Liebhaberei bei Teichwirtschaft und Zierfischzucht

Liebhaberei bei Teichwirtschaft und Zierfischzucht (§ 2 EStG)

Die Bewirtschaftung zweier jeweils über 1 ha großer Teiche zur Zucht und Befischung von Speisefischen unterscheidet sich von der Zucht von Zierfischen in kleinen Behältnissen; es liegen getrennte Betätigungen im Sinne der Liebhabereiverordnung vor ().

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