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SWK 28, 1. Oktober 2011, Seite R 48

VfGH: Seeschifffahrtsgesetz

§ 15 Abs. 2 SeeschifffahrtsG wird wegen Verletzung des Gleichheitssatzes aufgehoben, weil nur zwei Vereine als geeignet erachtet werden, die von der Beleihung erfassten Aufgaben (Ausstellung von Befähigungsnachweisen) wahrzunehmen. - (§ 15 Abs. 2 SeeschifffahrtsG), (Gesetzes- bzw. Verordnungsprüfungsverfahren von Amts wegen)

(, V 108/09)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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