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Dienstverhältnisse mit nahen Angehörigen
Dienstvertrag - Fremdvergleich - angemessene Entlohnung
Einen Schwerpunkt im Rahmen einer Außen- bzw. Betriebsprüfung stellen oft Dienstverhältnisse dar, bei denen nahe Angehörige des Abgabepflichtigen Beschäftigung finden.
1. Regeln des VwGH
Damit Verträge zwischen nahen Angehörigen vor dem Fiskus Anerkennung finden, müssen die in ständiger Rechtsprechung des VwGH aufgestellten strengen Regeln eingehalten werden. Die Vertragswerke müssen
• nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
• einen klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und
• so gestaltet sein, dass sie unter familienfremden Personen unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.
1.1. Schriftlicher Dienstvertrag
Vielfach mangelt es bereits an einem schriftlichen Dienstvertrag. Zwar ist ein solcher für die Anerkennung des Dienstverhältnisses kein absolutes Muss, kann aber sicher auch nicht schaden und liefert ein Indiz für die Ernsthaftigkeit des Beschäftigungsverhältnisses. Andererseits ist Papier bekanntlich recht geduldig, weshalb es letztlich immer auf die tatsächliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses ankommt.
1.2. Kriterium des Fremdvergleichs
Hier bildet das wesentlichste Element die Durchführung eines Fremdvergleichs. Der/die beschäf...