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SWK 27, 20. September 2011, Seite 45

Finanzstrafverfahren

Bei der Einleitung des Finanzstrafverfahrens ist noch nicht erforderlich, dass das Finanzvergehen bereits zweifelsfrei nachgewiesen ist. - (§ 82 Abs. 3 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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