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Fremdenverkehrsbeitrag Slbg.
• Der Wortlaut des § 41 Abs. 3 Slbg. Fremdenverkehrsgesetz (FrVerkG) betreffend Fremdenverkehrsverbandsbeiträge schreibt ausdrücklich eine Bindung der Beitragsbehörde an die "für die Umsatzsteuer maßgebenden Feststellungen in einem rechtskräftigen Umsatzsteuerbescheid" vor. - (§ 41 Abs. 3 Slbg. FrVerkG), (Abweisung)
(, 0076, 0077)