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SWK 9, 20. März 2011, Seite R 15

Verfahren: Verjährung

Die Verjährung gemäß § 158 Abs. 1 Stmk. LAO wird (nur) durch eine Handlung unterbrochen, die von der zur Erhebung der fraglichen Abgabe sachlich zuständigen Abgabenbehörde gesetzt wurde. - (§ 158 Abs. 1 Stmk. LAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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