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SWK 9, 20. März 2011, Seite 467

Gesetzliche Änderungen bei finanzbehördlichen Einbringungsmaßnahmen

Erwerberhaftung - Vornahme von Vollstreckungshandlungen - Zustellung des Zahlungsverbots

Bernhard Ludwig

Für die finanzbehördliche Abgabeneinbringung ergeben sich seit der zweiten Jahreshälfte 2010 und durch das Budgetbegleitgesetz 2011 einige abgabenrechtliche Änderungen, die im Folgenden dargestellt werden.

1. Änderungen durch das Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz

Mit dem Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz (IRÄ-BG), BGBl. I Nr. 58/2010 vom , erfolgte eine Anpassung der BAO an die neue Insolvenzordnung (IO).

Für abgabenbehördliche Vollstreckungsmaßnahmen ist eine Erwerberhaftung nach § 14 BAO im Rahmen der haftungsrechtlichen Tatbestände bedeutsam. Aufgrund des Insolvenzrechts-Änderungsgesetzes (IRÄG) 2010 ergeben sich hinsichtlich dieser Rechtsmaterie inhaltliche Veränderungen.

S. 468§ 14 Abs. 1 BAO hat im Wesentlichen (wie bisher) folgenden Inhalt:

• Der Erwerber eines ganzen Unternehmens oder eines im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführten Betriebs haftet

• für Abgaben (im Wesentlichen für die Umsatzsteuer), die auf den Zeitraum ab Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entfallen, sowie

• für Steuerabzugsbeträge (z. B. Normverbrauchsabgabe).

• Die Haftung nach § 14 BAO ist jedoch insoweit begrenzt, als a) der Erwerber im Zeitpunkt der Übereignung die Abgabenschuldigkeiten kannte oder kennen musste bzw. b)...

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