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SWK 9, 20. März 2011, Seite 448

Preisausschreiben (Gewinnspiele) seit 1. 1. 2011 (wieder) steuerpflichtig!

Zur Neuregelung der Glücksspielabgabe

Gerald Moser

Im Regime des ErbStG waren Preisausschreiben steuerpflichtig, sofern die Leistung des Teilnehmers in keinem angemessenen Verhältnis zum Gewinn stand.Mit wurde nach langer Kritik eine Ausnahme für Preisausschreiben und andere Gewinnspiele eingeführt.Damit waren Gewinne aus Preisausschreiben steuerfrei, zumal sie auch nicht der Einkommensteuer unterliegen.Mit ist die Steuerpflicht von Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden allgemein weggefallen.Nunmehr wurde mit § 58 Abs. 3 GSpG die Steuerpflicht für Preisausschreiben - in Form der Glücksspielabgabe - mit wieder eingeführt.

S. 4491. Neuregelung der Glücksspielabgabe für Gewinnspiele (Preisausschreiben) und zivilrechtliche Rahmenbedingungen

Ein Glücksspiel i. S. d. GSpG liegt dann vor, wenn die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt. Konkret betroffen sind Gewinnspiele (Preisausschreiben), für die der Teilnehmer keine vermögenswerte Leistung erbringt. Der Mitspieler tätigt somit keinen Spieleinsatz; klassisch sind die Preisausschreiben, in deren Rahmen der Teilnehmer eine frei erhältliche Teilnahmekarte oder Ähnliches ausfüllt und eine einfache Frage beantwortet. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt i...

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