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SWK 9, 20. März 2011, Seite 436

Die Entscheidungen des UFS und des VwGH im Jahr 2010 in den Bereichen der Arbeitnehmerveranlagung

Werbungskosten - Sonderausgaben - Absetzbeträge - außergewöhnliche Belastungen

Josef Moser

In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen wurde im vergangenen Jahr wieder eine Menge an Entscheidungen und Erkenntnissen veröffentlicht, die auch als Orientierung für die (Arbeitnehmer-)Veranlagung des Jahres 2010 dienen können. Der folgende Überblick bietet eine Auswahl dieser Entscheidungen.

1. Entscheidungen des UFS

Die Entscheidungen des UFS können mit Eingabe der Geschäftszahl (z. B. RV/0749-L/07) als Rechtssatz oder im Volltext schnell und bequem in Lindeonline eingesehen werden. Im Folgenden sind die wichtigsten im Laufe des Jahres 2010 veröffentlichten Entscheidungen des UFS dargestellt.


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Werbungskosten
Aus- und Fortbildung, Umschulung
Der Besuch des Seminars „Transaktionsanalyse“ stellt keinen Fortbildungsaufwand für eine bankinterne Trainerin dar – , Abweisung
Fortbildungslehrgang in Coaching und Supervision bei einem Diplomsozialarbeiter – -G/07, Stattgabe
Umschulung zur Shiatsu-Praktikerin – , Stattgabe und vorläufige Veranlagung
Berufsfortbildungskosten betreffend Shiatsu-Ausbildung einer diplomierten Behindertenpädagogin –

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