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Rentenzahlungen als sonstige Einkünfte
Rentenzahlungen als sonstige Einkünfte (§ 29 Z 1 EStG)
Ein aufgrund eines Behandlungsfehlers bei seiner Geburt zu 100 % erwerbsgeminderter Steuerpflichtiger erhält aufgrund eines Vergleichs mit der Krankenanstalt eine monatliche Rente in Höhe eines Bezugs einer bestimmten Entlohnungsgruppe eines Bundesbediensteten. Diese abstrakte Rente, die auch nicht eine Abgeltung bestimmter Einkünfte und damit eine Entschädigung nach § 32 Z 1a EStG darstellt, ist unter die wiederkehrenden Bezüge i. S. d. § 29 Z 1 EStG zu subsumieren und damit steuerpflichtig ().