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Kein Abzug von Umschulungskosten für eine Nebentätigkeit
Kein Abzug von Umschulungskosten für eine Nebentätigkeit (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG)
Strittig war der Betriebsausgabencharakter von Kosten für die Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin (LSB), welche die Berufungswerberin, eine langjährige Angestellte einer Bank, vor dem Hintergrund laufender Umstrukturierungen im Unternehmen ihres Dienstgebers begonnen hat, um für den Fall eines Arbeitsplatzverlusts ein zweites berufliches Standbein zur Verfügung zu haben. Der grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung gehörende Aufwand für die eigene Ausbildung ist seit der mit dem StRefG 2000 begonnenen Kodifizierung von Bildungskosten für aktiv Erwerbstätige steuerlich absetzbar, soweit diese Kosten einen bereits ausgeübten Beruf oder eine damit verwandte berufliche Tätigkeit betreffen. Seit dem Jahr 2003 ist zudem der Abzug von Ausbildungskosten zulässig, die in Zusammenhang mit umfassenden Umschulungsmaßnahmen für einen anderen Beruf anfallen. Nur im zuletzt genannten Fall sind Ausbildungskosten zu berücksichtigen, wenn sie bereits vor der Aufnahme der angestrebten beruflichen Tätigkeit, somit als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten des neuen Berufs, anfallen (-G/08).