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SWK 9, 20. März 2011, Seite T 48

Novellierung des Nationalbankgesetzes

Das BMF hat am einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Nationalbankgesetzes in Begutachtung versandt. Mit der Novellierung des Nationalbankgesetzes 1984 soll eine Anpassung an die neue Eigentümerstruktur erfolgen, da im Jahr 2010 die Aktien sämtlicher Privataktionäre der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) durch die Republik Österreich übernommen wurden. Aufgrund des neuen Status des Bundes als Alleinaktionär der OeNB wird die Zahl der Mitglieder des Generalrates von 14 auf zehn reduziert. Die Ernennung aller Mitglieder des Generalrates erfolgt durch die Bundesregierung. Die Bestimmungen zur Gewinnverwendung werden zwar materiell nicht verändert, es fällt jedoch dem Bund als Alleinaktionär nunmehr die gesamte Dividende zu. Weitere wichtige Änderungen sind die Verlängerung der Funktionsperioden des Direktoriums der OeNB von fünf auf sechs Jahre sowie die Reduktion der Zahl der Rechnungsprüfer und Ersatzprüfer auf nur mehr jeweils einen. Mit der Aufstellung einer Plankostenrechnung und eines Investitionsplanes vor Beginn eines Geschäftsjahres samt nachfolgender Plan-/Ist-Analyse werden die an den Generalrat und die Generalversammlung ergehenden Informationen gesetzl...

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