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Die wichtigsten Aussagen im neuen Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2010
Neben der laufenden Wartung aufgrund von Gesetzesänderungen und neuer Judikatur wird auch zu zahlreichen bisher ungeklärten Fragen Stellung genommen
Mit , BMF-010219/0288-VI/4/2010, wurden die seit dem letzten Wartungserlass erfolgten gesetzlichen Änderungen und die Änderungen aufgrund der EuGH- und VwGH-Judikatur in die UStR 2000 eingearbeitet. Weiters wurde zu zahlreichen Auslegungsfragen Stellung genommen. Im Folgenden werden wichtige Aussagen des umfangreichen Wartungserlasses zusammengefasst dargestellt und erforderlichenfalls noch ergänzende Hinweise gegeben bzw. zusätzliche Beispiele angeführt.
1. Zu Rz. 70 (Eigenverbrauch bei Beherbergung)
Bei unentgeltlicher Beherbergung (und Verköstigung) von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber handelt es sich grundsätzlich um einen Eigenverbrauch gemäß § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994, außer es überwiegen die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers.
Während in den UStR bisher lediglich die unentgeltliche Beherbergung (und Verköstigung) von Dienstnehmern im Gast-, Schank- oder Beherbergungsgewerbe sowie die Zurverfügungstellung einer Hausbesorgerwohnung als Fälle von Beherbergungen, in denen Eigenverbrauch nicht vorliegt, genannt waren, wird nunmehr in Anlehnung an das Erkenntnis des , ein weiterer derartiger Fall angeführt: Bei der längerfristigen, das Wochenende m...