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SWK 8, 10. März 2011, Seite 414

VwGH: Haftung gemäß § 27 Abs. 4 UStG 1994 auch bei Einbeziehung eines Dritten im Innenverhältnis

§ 27 Abs. 4 UStG 1994 sieht unter bestimmten Umständen eine Haftungsverpflichtung für den Empfänger einer (i. d. R.) Lieferung vor. Der Empfänger hat die auf die Leistung entfallende Umsatzsteuer einzubehalten und im Namen und für Rechnung des leistenden Unternehmers an das Finanzamt abzuführen. Kommt der Leistungsempfänger dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er für den dadurch entstehenden Steuerausfall auch dann, wenn er - im Innenverhältnis - einen Dritten mit der Abfuhr der Umsatzsteuer beauftragt haben sollte ().

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