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SWK 8, 10. März 2011, Seite 383

Vermögenszuwachssteuer - Auswirkungen auf Körperschaften

Insbesondere Änderungen bei Privatstiftungen und inländischen beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften

Ernst Marschner

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wurde die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen einschließlich Substanzgewinne im EStG verankert. Ein erster Überblick über die Neuregelung und Zweifelsfragen wurde in meinem Beitrag in SWK-Heft 2/2011, S 37, gegeben. Die neuen Besteuerungsregeln sind auch auf bestimmte Körperschaften anzuwenden; die Auswirkungen werden in diesem Beitrag dargestellt.

1. Steuerabgeltung für Körperschaften

Der Begriff der Steuerabgeltung gemäß § 97 Abs. 1 EStG n. F. soll nach den ErlRV "grundsätzlich bedeuten, dass die davon erfassten Einkünfte (...) grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung zu deklarieren sind". Eine Veranlagung auf Antrag kann zum Verlustausgleich bzw. zur DBA-Entlastung erfolgen. Unter die Steuerabgeltung fallen wie bisher die Früchte, aber auch die ab neu besteuerten Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten.

Der Adressatenkreis der Steuerabgeltung erfasst weiterhin generell natürliche Personen sowie bestimmte Körperschaften. Der Kreis der betroffenen Körperschaften wird erweitert: Sind bis nur Körperschaften, die Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, erfasst, gilt die Steuerabgeltung ab für alle Körperschaften,...

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