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SWK 8, 10. März 2011, Seite T 45

Besteuerung deutscher Sozialversicherungsrenten

BMF-Kurzinformation erläutert die geltende Rechtslage

(BMF) - In letzter Zeit werden verstärkt Anfragen von Personen an das BMF herangetragen, die in Österreich ansässig sind und eine Rente aus einer deutschen gesetzlichen Sozialversicherung beziehen. Diese Personen wurden vom deutschen Finanzamt Neubrandenburg aufgefordert, diese Renten rückwirkend ab 2005 in Deutschland zu versteuern. Dazu wird erläuternd Folgendes bemerkt.

Haben Rentner weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, können sie nach deutschem Steuerrecht mit ihren aus deutschen Quellen stammenden Einkünften in Deutschland steuerpflichtig sein (beschränkte Steuerpflicht). Dies gilt auch für Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Durch eine Neuordnung des deutschen Systems der Besteuerung von Alterseinkünften sind derartige Renten nach deutschem Recht ab in Deutschland steuerpflichtig. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen ab diesem Zeitpunkt der "nachgelagerten" Besteuerung. Die Höhe des Besteuerungsanteils ist vom Jahr des Rentenbeginns abhängig. Dieser Besteuerungsanteil wird beginnend mit 50 % im Jahre 2005 jährlich um 2 % erhöht, bis er im Jahr 2040 für alle Neurentner 100 % beträgt. D...

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