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Seite 8 der Einkommensteuererklärung
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Erklärungsbeilagen
Zusätzlich zur Einkommensteuererklärung sind die erforderlichen Erklärungsbeilagen abzugeben, z. B. E 1a (Seite S 217 f.), L1 k (Seite S 211 f.), E1 b (Seite S 228 f.).
Werden vom Steuerpflichtigen Prämien geltend gemacht, dann sind der Steuererklärung besondere Beilagen (z. B.) E 108c anzuschließen z. B.. Zur generellen Inanspruchnahme von Prämienbegünstigungen und den Problemen mit den Verzeichnisvorlagen siehe bei Christoph Denk und GerhardGaedke (SWK-Heft 20/21/2003, S 496).
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Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung
Vom Steuerpflichtigen wird die Erklärung verlangt, dass er alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht hat. Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn jemand in Vollmacht des Steuerpflichtigen unterschreibt, weil der Unterschreibende finanzstrafrechtlich belangt werden kann, wenn die Angaben in der Steuererklärung unrichtig oder unvollständig sind.
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Steuerliche Vertretung
In der Einkommensteuererklärung ist der Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwalt oder Notar, der mit der steuerlichen Vertretung beauftragt ist, anzugeben. Die Mitwirkung eines Steuerberaters, Anwalts oder Notars gibt der Finanzverwaltung die Gewähr, dass d...