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Investmentfondsanteil
• Bei einem Investmentfondsanteil im Sinne des § 1 InvFG 1993 handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, das als Wertpapier eigener Art sowohl in der Handels- als auch der Steuerbilanz selbständig zu bilanzieren ist. Das bedeutet, dass - ungeachtet des für die Besteuerung der Erträge aus (inländischen) Investmentfonds geltenden Transparenzprinzips - beim Anteilinhaber keine anteilige Zurechnung der im Sondervermögen befindlichen Vermögensgegenstände erfolgt. Der bilanzierende Steuerpflichtige hat auch bei Kauf oder Verkauf eines Anteilscheines gedanklich nicht von einem anteiligen Kauf oder Verkauf der im Fondsvermögen befindlichen Wertpapiere auszugehen. - (§ 12 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes)
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