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Vermietung
• Überlässt ein Vermieter die leerstehende Dachbodenwohnung seiner bisherigen Nachbarin zum Friedenskronenzins, um seinen privaten Wohnraum zu vergrößern, sind dadurch in Kauf genommene Verluste gem. § 20 Abs. 1 Z 1 und Z 2 lit. a EStG 1988 nicht abzugsfähig. - (§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)
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