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SWK 33, 20. November 2011, Seite R 59
Verdeckte Ausschüttungen
• Verdeckte Ausschüttungen können nach Ablauf des jeweiligen Jahres nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden. - (§ 27 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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