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SWK 16, 1. Juni 2011, Seite 694

UFS: Nachbescheidkontrolle ist unzulässig!

Derzeit praktizierte Form widerspricht BAO

Andreas Payer

Wie schon viele andere auch erhielt ein Steuerpflichtiger nach rechtskräftiger Veranlagung eines Abgabenjahres ein "Ersuchen um Ergänzung", womit er gebeten wurde, "Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen - soweit beantragt - durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen und Belege nachzuweisen". Der Steuerpflichtige bzw. dessen steuerlicher Vertreter weigerte sich, diesem "Ersuchen" nachzukommen, da eine Rechtsgrundlage dafür nicht erkennbar war. Der UFS Linz gab dem Steuerpflichtigen vollinhaltlich Recht.

1. Sachverhalt

Im Jänner 2008 erging der Veranlagungsbescheid erklärungsgemäß. Mitte Mai 2008 erhielt der Steuerpflichtige ein "Ersuchen um Ergänzung" mit der eingangs zitierten, sehr umfassenden Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen. Da auf dieses "Ersuchen" - mangels erkennbarer Rechtsgrundlage und aufgrund eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungsverfahrens - seitens des Steuerpflichtigen nicht reagiert wurde, erging im Juli 2008 ein per RSb-Brief zugestelltes neuerliches "Ersuchen um Ergänzung", in dem unter Bezugnahme auf das "Ersuchen" vom Mai 2008 eine Nachfrist zur Vorlage der geforderten Nachweise gesetzt wurde. "Sollten keine Unterl...

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