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NoVA beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Kfz und drohende Doppelbesteuerung
Unzureichend aufeinander abgestimmte Tatbestände widersprechen Gedanken der Einmalbesteuerung
Der NoVA unterlagen bisher die Lieferung von zuvor im Inland nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen sowie subsidiär die erstmalige Zulassung eines Kfz. Wurde ein Kfz nicht im Rahmen einer Inlandslieferung, sondern im Zuge einer grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Lieferung erworben, so entstand demzufolge erst mit der erstmaligen Zulassung im Inland die NoVA-Schuld. Dieses Ungleichgewicht wollte der Gesetzgeber mit dem AbgÄG 2010durch die Einführung des innergemeinschaftlichen Erwerbs als weiterer NoVA-Tatbestand in § 1 Z 2 NoVAG beseitigen und damit dem Umstand Rechnung tragen, dass seit dem EU-Beitritt Österreichs neben die Lieferung von Kfz als weiterer Umsatzsteuertatbestand der innergemeinschaftliche Erwerb von Kfz getreten ist.Die damit einhergehenden Fragen sollen im Folgenden behandelt werden.
1. Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs
1.1. Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Erwerbs
1.1.1. Ausgangslage
Gemäß § 1 Z 2 NoVAG unterliegt der NoVA der innergemeinschaftliche Erwerb von Kraftfahrzeugen, ausgenommen der Erwerb durch befugte Fahrzeughändler zur Weiterlieferung. Für den Begriff des innergemeinschaftlichen Erwerbs verweist § 1 Z 2 NoVAG explizit auf Art. 1 UStG, sodass grundsätzlich von einem identischen...