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Nächtigungsaufwand bei einem LKW-Fahrer
Nächtigungsaufwand bei einem LKW-Fahrer (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG)
Steht einem Arbeitnehmer (LKW-Fahrer) für die Nächtigung eine Unterkunft (Schlafkabine im LKW) kostenlos zur Verfügung und kann er die Höhe der zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (für Frühstück und Benützen der Sanitäreinrichtungen auf Autobahnrastanlagen) nicht nachweisen, so sind diese Aufwendungen im Schätzungswege bei Inlandsreisen mit 4,40 Euro bzw. bei Auslandsreisen mit 5,85 Euro pro Nächtigung anzusetzen (-F/09).