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Keine Gaststättenpauschalierung bei einem Après-Ski-Lokal
Keine Gaststättenpauschalierung bei einem Après-Ski-Lokal (§ 17 EStG)
Die Gaststättenpauschalierungsverordnung (BGBl. II Nr. 227/1999) ist nur für Betriebe anwendbar, die Speisen und Getränke zur Konsumation anbieten. Für eine Après-Ski-S. K 10Bar, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich Getränke anbietet, ist die Gaststättenpauschalierungsverordnung nicht anwendbar (-I/08).