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SWK 16, 1. Juni 2011, Seite 77

"Fair Play" auch innerhalb der Finanzverwaltung!

Wieder einmal versucht die Finanzverwaltung, die Betrugsbekämpfung auf neue Beine zu stellen

Im Sinne des in letzter Zeit so viel gepriesenen "Fair Play" sollte die Finanzverwaltung endlich dazu übergehen, ein faires Verhalten nicht nur von den Abgabepflichtigen einzufordern, sondern sich auch selbst gegenüber den eigenen Bediensteten fair zu verhalten.

Das Vorgehen, zunächst ausschließlich für Betriebsprüfer 41 Posten als "Betrugsbekämpfungskoordinatoren" auszuschreiben und erst nach der Betrauung mit dem Dienstposten den Bediensteten reinen Wein über die damit verbundenen besoldungsrechtlichen Veränderungen einzuschenken, ist nicht gerade das, was man sich gemeinhin als besonderen Motivationsschub vorstellt. Gerade für das sensible Gebiet der Betrugsbekämpfung benötigt man hochmotivierte, bestens qualifizierte, erfahrene Betriebsprüfer. Wen wird es angesichts der beabsichtigten Streichung der Prüferzulage daher wundern, wenn sich nicht in jedem Finanzamt eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für diesen zweifellos interessanten Job gefunden hat? Eine gerüchteweise auszuzahlende "Erschwerniszulage", die jedenfalls unter der bisherigen Betriebsprüferzulage liegen soll, vermag an der finanziellen Schlechterstellung jedenfalls nichts zu ändern.

Wenn dann von höchster Stelle verlaut...

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