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Bauleistung an Briefkastenfirma
Logisch durchgehende, schlüssige Beurteilung gefordert
In den Fällen, in denen die Finanzverwaltung dem Abnehmer einer Bauleistung unterstellt, es handle sich um eine Briefkastenfirma, und dem Subunternehmer sei von vornherein bekannt gewesen, dass die Umsätze der hinter der Briefkastenfirma stehenden Person zuzurechnen sind, ist meines Erachtens eine logisch durchgehende und schlüssige Beurteilung gefordert. Die Akzeptanz der Briefkastenfirma als Leistungsempfänger einerseits und die Nichtakzeptanz der Briefkastenfirma als Leistungserbringer an den Endkunden andererseits entspricht nicht den Gesetzen der Logik.
1. Briefkastenfirma als Leistungsempfänger
Nach herrschender Lehre ist Leistungsempfänger bei vertraglich geschuldeten Leistungen derjenige, der sich die Leistungen ausbedungen hat, mag auch ein Dritter den Aufwand tragen oder der effektive Nutzen der Leistung letztlich im Vermögen eines anderen eintreten. Rechtsprechung und Finanzverwaltung folgen der zivilrechtlichen Betrachtung und bestimmen die Person des Leistungsempfängers nach der schuldrechtlichen Anspruchslage.
Ob in wirtschaftliche Betrachtungsweise ein hinter der Briefkastenfirma stehender Dritter Nutznießer der Leistung wäre, sei im Bereich der Umsatzsteuer unmaßgeblic...