Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2012
EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz - erweiterter Spendenabzug - Anpassungen im neuen KESt-System - Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht zweiter Art - Betriebserfordernis für Anrechnung der Mindest-KöSt bei natürlichen Personen - Grunderwerbsteuerpflicht für Erwerbe von bzw. Zuwendungen an Stiftungen
Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage (RV 1494 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz und ein Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Datenschutzgesetz 2000, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Wasserstraßengesetz, das Bundesgesetz über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Außenhandelsgesetz 2011 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2012), beschlossen. Der abgabenrechtliche Teil umfasst folgende Eckpunkte: Erlassung eines EU-Vollstreckungsamtshilfegesetzes; im EStG: Ausweitung des Spendenabzugs auf Zuwendungen an in einem Mitgliedstaat der EU bzw. einem Staat, mit dem umfassende Amtshilfe besteht, ansässige begünstigte Einrichtungen, Verpflichtung der depotführenden Stellen zur Vornahme des Verlustausgleichs; im KStG: Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht zweiter Art; im UmgrStG: Betriebserfordernis bei natürlichen Person...